Heilpraktiker
Mit dem Erlangen des Heilpraktiker-Zertifikats kann der/die Physiotherapeut/in Erstdiagnosen (hauptsächlich im Bereich der Schmerzproblematik )ohne ärztliche Verordnung, stellen bzw. den Therapieplan selber/selbe bestimmen und die Therapie eigenständig anpassen. Der/die Patient/in kann sich mit seinen/ihrer Beschwerden direkt an den Physiotherapeuten/in wenden, ohne den Umweg über einen Arzt.
Dabei greift der Heilpraktiker-Physiotherapeut/in ausschließlich auf Therapien zurück, die ihm/ihr aus der klassischen Physiotherapie bekannt sind.
Bei unklaren Befunden oder bestimmten Kontraindikationen werden die Patienten/-innen aber selbstverständlich weiterhin direkt zum Hausarzt oder Facharzt geschickt.
Ohne ärztliche Verordnung werden die Kosten für diese Behandlung leider nicht von den gesetzlichen Kassen übernommen.